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6. Okt. 2006 um 10:41 Uhr | Kommentar schreiben

Unter http://blog.beetlebum.de/2006/10/06/verkaufe-blog-wegen-abmahnanwalten/ findet sich ein recht trauriger Beitrag, der zu einem noch viel traurigerem Beitrag verlinkt. Ich bitte diese wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und – nunja – sich soldaraisch zu zeigen?

Für alle, die noch nicht abgemahnt wurden, hier ein Beitrag aus dem Spreeblick-Blog. Kurz zusammengefasst: hier wird erklärt, was man darf und wie man es darf.

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6 Kommentare »

  1. Thomas schreibt:Reply to this comment

    Was wäre das Leben eines Abmahnanwalts nur ohne das Internet?

    Das Instrument der Abmahnung, das eigentlich ganz sinnvoll war, um Wettbewerbsverzerrungen und unlautere Praktiken zwischen Unternehmern schnell, kostengünstig und formlos aus der Welt zu schaffen, wird immer mehr zu einer Einnahmequelle für unterbeschäftigte Anwälte. Im Internet ist es ja auch problemlos möglich, Gesetzesverstöße bei eBay, auf der eigenen Homepage oder auch nur in harmlosen Foreneinträgen zu finden. Daß es dabei in keinster Weise mehr darum geht, die Einhaltung mehr oder minder wichtiger Regelungen zu überwachen, versteht sich von selbst.

    Da liegt es aber auch am Gesetzgeber, diesem widerlichen, nur vom eigenen Streben nach leichtverdienten Geld motivierten Suchen nach Formfehlern einen Riegel vorzuschieben. Ich hoffe doch sehr, daß ich später als Anwalt nicht von Bagatellfehlern anderer leben muß.

    6. Okt. 2006 um 15:53 Uhr | #

  2. Homepage von Kim Hübel Kim Hübel schreibt:Reply to this comment

    Ich persönlich habe nun reagiert und “geklaute” Bilder aus meinem Blog verbannt. Man lernt ja auch aus den Fehlern anderer – man muss nicht immer nacheifern.

    Ich frage mich, inwiefern man als Blogger in einem solchen Fall Chancen auf Minderung oder Wegfall der Forderungen hat, wenn man sich von Anfang an kooperativ zeigt und sich für seinen rechtlichen Fehltritt in einem freundlichen Ton entschuldigt? Rechtsanwälte (entschuldige, falls ich jetzt indirekt dich ja auch angreife) denken in solchen Dingen einfach anders.

    Ich erinnere mich an einen Sachverhalt, der meinen Wohnungskauf und mutmaßliche Mehrzahlungen des Vorbesitzers an die Verwaltung anging… hier wollte dessen Rechtsanwalt von mir diese Zahlungen zurückfordern. Als ich ihm klarmachte, dass, wenn ein Anspruch besteht, dieser meiner Meinung nach nicht gegen mich sondern eher gegen die Hausverwaltung bestünde, ist er in einem frechen Tonfall auf die seinerseits zu viel gezahlte Grundsteuer zurückgefallen… ok, diese hat er ja auch, weil berechtigt, von mir entsprechend erstattet bekommen.

    Dieser Fall zeigte mir aber, dass Anwälte manchmal recht verwirrende Gedanken entwickeln können.

    6. Okt. 2006 um 17:18 Uhr | #

  3. Thomas schreibt:Reply to this comment

    Ich frage mich, inwiefern man als Blogger in einem solchen Fall Chancen auf Minderung oder Wegfall der Forderungen hat, wenn man sich von Anfang an kooperativ zeigt und sich für seinen rechtlichen Fehltritt in einem freundlichen Ton entschuldigt?

    Eigentlich hat man überhaupt keine Chancen. Es geht ja gar nicht um die Sache selbst – wenn sich wirklich der Rechteinhaber darum bemühen würde, das “geklaute” Bild von fremden Seiten runterzubekommen, dann würde im Regelfall eine völlig unjuristische E-Mail reichen. Aber diese Abmahnunsitte soll ja eigentlich nur einem Anwalt Gebühren bescheren.

    Und da ist derAnlaß dann völlig nebensächlich; im Zweifel reicht schon eine vergessene Telephonnummer im Impressum oder die Tatsache, daß selbiges mit mehr als zwei Klicks zu erreichen oder auf einem 800×600-Bildschirm nicht sofort sichtbar ist. Da finde ich es aber auch traurig, daß die Gerichte solche Spielchen mitmachen (ja, das sind alles tatsächliche Fälle) und diesem unseriösen Geschäftsgebahren Vorschub leisten.

    Wer es drauf ankommen lassen will (was allerdings nur in einem nicht so eindeutigen Fall ratsam ist), kann eine Unterlassungserklärung nach dem Hamburger Brauch abgeben und die Übernahme der Anwaltsgebühren für die Abmahnung ablehnen; dann würden im Falle einer Verhandlung nicht mehr die Abmahnung selbst, sondern nur noch diese Gebühren verhandelt, was die für diese Verhandlung anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten in Grenzen hält – und den Anwalt vielleicht dazu bewegt, gar nicht zu klagen, weil es sich eben für ihn nicht mehr lohnt.

    Daß all diese Winkelzüge notwendig sind, zeigt aber, daß in dieser Materie Recht und Gerechtigkeit leider nicht ganz kongruent sind…

    6. Okt. 2006 um 23:18 Uhr | #

  4. Gaby schreibt:Reply to this comment

    Hilfreicher Beitrag. Da kann man nicht genug aufpassen.

    Viele Grüße

    17. Dez. 2007 um 0:22 Uhr | #

  5. Ölgemälde schreibt:Reply to this comment

    Ich finde es unverschämt. Gibt den Rechtsverdrehern etwas arbeit, dann kommen die nicht auf dumme gedanken

    7. Sep. 2009 um 18:27 Uhr | #

  6. Inga schreibt:Reply to this comment

    Diese Abmahnungen werden immer mehr und immer nerviger. Nicht nur in Blogs, auch ebay ist nicht mehr sicher

    9. Dez. 2009 um 10:20 Uhr | #

3 Trackbacks

  1. Mastente » Blog Archive » Abgemahnt schreibt:Reply to this comment

    [...] Und natürlich wieder viele weitere Blogs: Beetlebum, Mein Parteibuch, Visualblog, Eigensinniges, Arnold, Andrej´s Blog, Customer of hell, Apfel+Z, Zufallsfaktor, Dennis sagt, Bloggender-Teddybär, Erdbeerwelt-Touri, Ring*Fahndung, Schrumpfkopf, D-Brain, pl0g, Kim, Chaotic [...]

    6. Okt. 2006 um 19:51 Uhr | #

  2. Blog von Kim (Mupfel) Huebel schreibt:Reply to this comment

    [...] Wie ich bereits hier berichtete versteigert das Beetlebum-Blog eine Comic-Zeichnung. im Moment steht das Gebot bei 69 Euro. Zu finden ist die Auktion übrigens bei Ebay. Ich rufe nochmals dazu auf, diese Sache zu unterstützen! 8. Oktober 2006, 14:55 Uhr Allgemein [...]

    8. Okt. 2006 um 14:55 Uhr | #

  3. Vlog Fettisch, Voll Fettisch ! » Blog Archive » Ursula Martinez, Aria Giovanni, Natascha Kampusch: Abmahnwelle Flickr Youtube Sevenload schreibt:Reply to this comment

    [...] Blog von Kim – Abmahnungswelle – Comic-Zeichnung zu versteigern! [...]

    10. Okt. 2006 um 18:12 Uhr | #

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